Info

Leistungen

1. Beschreibung:

Ossiacher See NachtHalbmarathon mit Zeitmessung und Feststellung des/der Gesamtsieger; Der Lauf hat eine Länge von 21km, insgesamt 6 Labestationen, ein prall gefülltes Startersackerl inkl. Geschenk runden das Paket ab.

2. Startgebühr

Die Nenngebühren findest du hier. Bei Gruppenanmeldungen von 10 oder mehr Teilnehmern gibt es einen Rabatt von 10% auf die Gruppe. Die Anmeldung bzw. das Ticket ist erst mit erfolgter Zahlung (innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Anmeldung) gültig.

3. Leistungsdetails:

  • Akkreditierung im Startort (Rennbüro) mit Übergabe des Starterpaketes bestehend aus:
    • Teilnehmerausweis / Ticket
    • Startnummern
    • gefülltes Startsackerl mit Riegel, Getränk etc.
  • Professionelles Rennbüro in A-9570 Ossiach
  • komplette Ausschilderung der gesamten Strecke mit gut sichtbaren Tour de Kärnten Schildern
  • kostenlose Nutzung der Parkplätze am Startort
  • mobiles Streckenteam zur Sicherung gegenüber dem Autoverkehr
  • Besenwagen/-läufer (Bus, Läufer) zum Transport von liegengebliebenen oder erschöpften Teilnehmern
  • Kontroll- und Sicherheitspersonal auf der Strecke zur Einhaltung der Regeln (StraAYenverkehrsordnung, Regelwerk der Veranstaltung, etc.) und bei wesentlichen Richtungsänderungen
  • Sanitäter in einem Fahrzeug mit kompletter Notfallausrüstung zur Erstversorgung von Verletzten
  • permanenter Kontakt zu den örtlichen Rettungsleitstellen und Rettungsstationen zur eventuellen Versorgung und zum Transport bei größeren Unfällen
  • professioneller Start-/Zielbereich mit Ein- und Ausfahrtsabsperrung
  • professionelle Zeitnahme mittels Chip
  • Kontrollstellen mit Zwischenzeitnahme zur Überwachung aller Teilnehmer
  • Verpflegung und Getränke im jeweiligen Zielort
  • Infoschalter in Ossiach für Übernachtungsfragen und zur kurzfristigen Zimmervermittlung oder Wohnmobilstellplätzen
  • Fotoservice für die Teilnehmer (Bilder müssen bezahlt werden)
  • professionelle Abschlussveranstaltung im Zielort mit Abendessen (nicht in der Startgebühr inkludiert), musikalischer Untermalung, Gesamtsiegerehrung, Verleihung von Finishertrikots und Preisen, Bildern des Tages/der Woche

Regelwerk

1. Allgemein

Der Ossiacher See NachtHalbMarathon ist offen für alle Hobby-, Freizeit- und Amateursportler. Mit der offiziellen Anmeldung zu dieser Veranstaltung erkennt jeder Teilnehmer das Reglement und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

2. Mindestalter

Teilnehmer des Ossiacher See NachtHalbMarathon müssen mindestens 18 Jahre alt sein (Stichtag ist der Tag vor offiziellem Veranstaltungsbeginn).

3. Gesundheit

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an den Bewerben des Ossiacher See NachtHalbMarathon, gegebenenfalls durch Konsultation eines Arztes, zu prüfen und auf Verlangen dem Veranstalter nachzuweisen.

4. Material

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sein Material (Laufschuhe, Bekleidung, etc.) auf Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Bei allen Läufen sind Laufschuhe mit Spikes (oder genagelte Schuhe) ausdrücklich verboten und können zur Disqualifikation führen. Bei Mängeln kann der Teilnehmer vom Start des Bleistätter Moor HalbMarathon ausgeschlossen werden.

5. Wertungsklassen / Sieger

Folgende Klassen werden gewertet: siehe Wertungsklassen auf www.nhm.tourdekaernten.at.

6. Startnummern

Jeder Teilnehmer muss seine Startnummer(n) während des gesamten Rennens jederzeit gut sichtbar am Körper (auf dem Rücken) tragen. Die Werbung auf den Startnummern darf nicht verdeckt werden. Jeder Teilnehmer muss den Zeitmesschip während der gesamten Veranstaltung vorschriftsmäßig montiert haben, andernfalls kann die individuelle Zeiterfassung nicht erfolgen. Bei Verlust des Chips muss der Teilnehmer persönlich dafür haften.

7. Einschreibkontrolle

Für alle Teilnehmer ist die Einschreibkontrolle vor Beginn jeder Etappe verpflichtend.

8. Kontrollstellen

Auf jeder Etappe gibt es eine, den Teilnehmern vorher nicht bekannte Kontrollstelle, die jeder Teilnehmer passieren muss. Teilnehmer, die eine Kontrollstelle nicht passieren und später doch im Ziel einlaufen, erhalten für eine nicht passierte Kontrollstelle eine Zeitstrafe von 30 Minuten. Die Jury behält sich vor, in besonderen Fällen geringere oder auch höhere Zeitstrafen zu verhägen.

9. Ziel

An jedem Etappenziel müssen die Teilnehmer die Kontaktschleifen am Boden Überlaufen. Teilnehmer, die wegen Erschöpfung oder Verletzung nach dem oben angegebenen Zielschluss im Ziel einlaufen, erhalten die maximale Laufzeit ihrer Wertungsklasse (von Start bis Zielschluss) plus 30 Minuten.

10. Ausscheiden aus dem Rennen

Teilnehmer, die sich aus welchem Grund auch immer entschließen, aus dem Rennen auszuscheiden, müssen sich unverzüglich beim Veranstalter vor Ort (Rennbüro in Ossiach) oder bei der auf dem Teilnehmerausweis (Ticket) angegebenen Notrufnummer vom Rennbüro abmelden. Für Teilnehmer, die sich nicht beim Rennbüro und den Kontrollstellen oder der hierfür angegebenen Telefonnummer abmelden, wird der Veranstalter eine Suchaktion auf Kosten des Teilnehmers einleiten. Wer den Bleistätter Moor HalbMarathon frühzeitig beenden möchte, muss sich ebenfalls im Rennbüro abmelden, den Chip abgeben und gegebenenfalls die gebuchten Zimmer stornieren.

11. Besenwagen / Zielschluss

Hinter dem letzten Läufer fährt ein Besenwagen. Der Besenwagen nimmt z. B. wegen Erschöpfung abbrechende Teilnehmer (in begrenzter Anzahl) auf und transportiert sie bis zum Ziel. Bei Überfüllung des Besenwagens wird sich die Organisation bemühen, andere Transportmöglichkeiten zu organisieren. Der Besenwagen bleibt bis zum Ziel hinter dem letzten Läufer. Den Anweisungen des Besenwagenpersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Sollte abzusehen sein, dass ein Teilnehmer den fixierten Zielschluss nicht in der entsprechenden Zeitvorgabe auf der jeweiligen Etappe erreicht, so behält sich die Rennleitung jederzeit vor, den Teilnehmer aus dem Rennen zu nehmen.

12. Verpflegung und Getränke

Jeder Teilnehmer ist während des Rennens für Verpflegung und Getränke selbst verantwortlich. Der Veranstalter wird an den Verpflegungsstationen Obst, Energieriegel und Sportgetränke anbieten solange der Vorrat reicht. Diese Verpflegungszonen werden frühzeitig durch auf der Strecke aufgestellte Schilder angezeigt. Eine Garantie für Verpflegung und Getränke übernimmt der Veranstalter jedoch nicht. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, keinerlei Abfälle zu hinterlassen, um die Umwelt nicht zu beeinträchtigen.

13. Wichtige Regeln

Der Ossiacher See NachtHalbMarathon findet teilweise auf öffentlichen Straßen statt.
Die Teilnehmer müssen sich jederzeit unbedingt an die Straßenverkehrsordnung des Landes Österreich halten. Den Anweisungen der Polizei, des Rennleiters, der Streckenposten oder der Tour de Kärnten – Mitarbeiter ist Folge zu leisten. Es ist in keinem Fall erlaubt, Dinge wegzuwerfen oder fallen zu lassen, insbesondere Verpflegungsverpackungen, Flaschen oder Getränkebecher. Langsamere Läufer müssen Überholenden unverzüglich den Weg freimachen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Rennen jederzeit abzubrechen bzw. einzelne Etappen nicht starten zu lassen. Gründe dafür können unter anderem höhere Gewalt (z.B. schlechtes Wetter) und außergewöhnliche oder unvorhersehbare Situationen sein. In diesem Fall haben die Teilnehmer keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung der Startgebühren, weiterhin lässt sich daraus nicht das Recht auf darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche ableiten.

14. Doping

Der Veranstalter behält sich vor, Dopingkontrollen durchzuführen. Jeder des Dopings Überführte wird ausnahmslos disqualifiziert.

15. Hilfe von außen

Es darf keinerlei Hilfe von außen angenommen werden. Ausgenommen sind hiervon nur das Reichen von Verpflegung, Getränken oder Kleidungsstücken durch am Straßenrand stehende Begleiter und die medizinische Hilfe durch den Tour de Kärnten medizinischen Service.

16. Protest und Jury

Jeder Teilnehmer kann bei Regelverstößen anderer Teilnehmer oder gegen Entscheidungen der Rennleitung bis spätestens eine Stunde nach Zielschluss Protest im Rennbüro einlegen und Zeugen benennen. Eine externe Jury aus drei Mitgliedern wird noch am gleichen Abend den Protest verhandeln und bis spätestens zum nächsten Morgen vor dem Start entscheiden. Die Protestgebühr beträgt Euro 50.- Die Protestgebühr verbleibt bei verlorenem Protest beim Veranstalter.

17. Haftung / Haftungsfreistellung

Jeder Teilnehmer ist für seine eigene Sicherheit selbst verantwortlich. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Durch die Anmeldung und die Entrichtung des Startgeldes bestätigt jeder Teilnehmer (die gesetzlichen Vertreter bestätigen rechtswirksam für ihre Kinder / Minderjährige), dass er die Strecke besichtigt hat und dadurch über die Gefahren auf diesen Strecken Bescheid weiß. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass es auf der Strecke vom Start bis ins Ziel wiederholt Fahrbahnschäden (Risse im Asphalt, Schlaglöcher usw.) und Fahrbahnunebenheiten gibt. Er erklärt sich bereit, seine Geschwindigkeit u. a. den Fahrbahnverhältnissen und Witterungsbedingungen anzupassen.

Veranstalter (inkl. beauftragter Firmen und Helfer), Ausrichter oder Sponsoren übernehmen keinerlei Haftung für Schäden (z. B. an Ausrüstungsgegenständen) und Verletzungen, die der Teilnehmer erleidet oder verursacht. Bedingung für die Teilnahme ist, dass der Teilnehmer seine Zustimmung gibt, Gefahren gegen seine Person und sein Eigentum, die sich aus der Durchführung der Veranstaltung ergeben, selbst zu tragen und keine Forderungen gegen Personen, Institutionen oder Firmen, die die Veranstaltung durchführen oder durchgeführt haben, zu erheben. Bei Nichteinhaltung des Reglements durch den Teilnehmer behält sich der Veranstalter einen Ausschluss ohne Regressansprüche aus dem Rennen vor.

Eine Haftung des Veranstalters für Schäden aus oder im Zusammenhang mit der gegenständlichen Veranstaltung gegenüber dem Teilnehmer wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Veranstalter, Grundstückseigentümer und Mieter übernimmt keine Gewährleistung für eine geeignete Beschaffenheit der Fahrbahn und haftet auch nicht für Schäden und Unfälle, die den Teilnehmern durch den Zustand der befahrenen Strecke und durch den Verkehr auf ihr zustoßen sollten. Alle Teilnehmer müssen sich für die sich allenfalls ergebenen Haftungsfälle bei einer zugelassenen Versicherungsanstalt selbst versichern. Der Veranstalter, Grundstückseigentümer und Mieter sind ohne Ausnahme schad- und klaglos zu halten!

18. Strafenkatalog

Tour de Kärnten Mitarbeiter werden die hier aufgeführten Regeln während der gesamten Veranstaltung Überwachen. Die Mitarbeiter werden bei Nichtbeachtung der Regeln deutliche Verwarnungen aussprechen und den jeweiligen Fall der Jury melden.
Das Aussprechen von Strafen bei Vergehen erfolgt durch die Jury.
Die Jury ist jederzeit berechtigt, auch Strafen für Vergehen zu verhängen, die nicht Inhalt dieses Katalogs sind. Das Strafmaß wird dann durch die Jury festgelegt. Die Höhe der Strafe wird je nach Fall von der Jury festgelegt.

Verwarnung bei:

  • Startnummern nicht erkennbar angebracht

Verwarnung und Zeitstrafe bei:

  • Falsche Startaufstellung
  • Absichtliche Behinderung eines Teilnehmers
  • Nichteinhaltung der StVO
  • Wegwerfen von Abfällen, Trinkflaschen etc.
  • Teilnehmer begleitende Pkw’s, Wohnmobile oder Motorräder, die das Rennen behindern

Ausschluss aus dem Rennen bei:

  • Verletzungen der StVO 1960
  • Gefährliches oder aggressives Verhalten gegenüber anderen Läufern
  • Beleidigung, Bedrohung, unkorrektes Verhalten
  • Versuch, klassifiziert zu werden ohne die gesamte Strecke absolviert zu haben
  • Doping
  • Nichtbeachtung der Anweisungen der Rennleitung, Mitarbeiter, Streckenposten etc.

Hinweis: Alle genannten Angaben verstehen sich unter Vorbehalt und können noch Anpassungen unterliegen.

AGB

1) Anwendungsbereich & Geltung

a) Der Ossiacher See NachtHalbMarathon ist eine Veranstaltung der GABON Unternehmensberatung GmbH.
b) Änderungen der AGB’s werden im Internet unter www.nhm.tourdekaernten.at veröffentlicht. Sie sind in ihrer, bei der Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer.

2) Teilnahmebedingungen und Sicherheitsmaßnahmen

a) Start berechtigt ist jeder, der am am Tag vor Veranstaltungsbeginn das 18. Lebensjahr vollendet hat (Der Veranstalter kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen). Die Teilnahme unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss ist verboten.
b) Organisatorische Maßnahmen oder Änderungen an der Ausschreibung gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters, seines entsprechend kenntlich gemachten Personals sowie der Polizei ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören, die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können oder die StVO (Straßenverkehrsordnung) verletzen, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.

3) Anmeldung und Zahlungsbedingungen

a) Die Anmeldung kann ausschließlich online auf der Homepage www.nhm.tourdekaernten.at erfolgen. Die Anmeldung per Online-Registrierung ist für den Teilnehmer verbindlich. Mit deiner Anmeldung stimmst du zu, von uns Newsletter zu den Veranstaltungen der GABON GmbH zu erhalten. Nach vollständiger Durchführung der Online-Registrierung erhält der Teilnehmer hierüber eine Bestätigung. Ein verbindlicher Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt erst mit Zahlung der Teilnahmegebühr (in voller Höhe) und Übersendung des Tickets zustande. Bei nicht fristgerechter Entrichtung (spätestens 5 Werktage nach Online-Anmeldung) der Teilnahmegebühr, hat der Veranstalter das Recht, durch Widerruf der Bestätigung vom Vertrag zurück zu treten und das Ticket verfällt.
b)Den genauen Leistungsumfang eines Startplatzes finden Sie hier. Frühbucherrabatte bzw. Nachmeldegebühren finden Sie hier.
c) Zahlungen können nur per Überweisung erfolgen. Die durch Rücklastschrift entstandenen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Teilnehmers.
d) Die Teilnahme ist nur in Abstimmung mit dem Veranstalter und gegen Gebühr Übertragbar.
e) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages.
f) Im Rahmen der Akkreditierung erhält der Teilnehmer nur gegen Vorlage seiner Anmeldebestätigung (Ticket), seiner unterschriebenen Haftungserklärung und seines Personalausweises/Reisepasses die Startunterlagen. Sollte der Teilnehmer aus wichtigem Grund nicht in der Lage sein die Startunterlagen persönlich abzuholen, dann muss er eine Person für die Abholung schriftlich bevollmächtigen. Ein Versand der Startunterlagen wird nicht vorgenommen.
g) Die GABON Unternehmensberatung GmbH kann den Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen oder disqualifizieren, wenn:

  • dieser falsche Angaben z. B. zu personenbezogenen Daten gemacht hat.
  • dieser gegen das Reglement und/oder die Regeln und Hinweise (vor oder während der Veranstaltung) verstößt,
  • dieser die Veranstaltung nachhaltig stört oder sich oder andere gefährdet oder
  • dieser den Anweisungen der Veranstaltungsleitung bzw. der Mitarbeiter nicht Folge leistet.

h) Für den Ossiacher See NachtHalbMarathon gelten folgende Stornierungsbedingungen:

  • Die Mindest Stornogebühr beträgt 19€.
  • Bei Stornierung bis einschließlich 15.04.2020 erhält der Teilnehmer 90% der Teilnahmegebühr zurück.
  • Bei Stornierung bis 30.06.2020 erhält der Teilnehmer 50% der Teilnahmegebühr zurück.
  • Ab dem 01.07.2020 erhält der Teilnehmer bei Vorlage eines ärztlichen Attests 10% der Teilnahmegebühr zurück.

Für die Tour de Kärnten – RUN gelten folgende Stornierungsbedingungen:

  • Die Mindest Stornogebühr beträgt 19€.
  • Bei Stornierung bis einschließlich 15.04.2020 erhält der Teilnehmer 90% der Teilnahmegebühr zurück.
  • Bei Stornierung bis 30.06.2020 erhält der Teilnehmer 50% der Teilnahmegebühr zurück.
  • Ab dem 01.07.2020 erhält der Teilnehmer bei Vorlage eines ärztlichen Attests 10% der Teilnahmegebühr zurück.

i) Da die Startplätze personalisiert sind, ist eine Weitergabe an Dritte nur durch den Veranstalter, und nicht durch den Teilnehmer gestattet. Reduzierte Tickets (Tarife „2for1“ und „early bird“) sind von der Umschreibung ausgenommen. Gebühr für die Umschreibung beträgt 19 €.
j) Eine Stornierung von der erfolgten Anmeldung durch den Teilnehmer kann nur schriftlich erfolgen.

4) Ausfall der Veranstaltung / Nichtantreten

a) Bei Ausfall der Veranstaltung bzw. einzelner Etappen aufgrund höherer Gewalt (z.B. schlechtes Wetter), Nichtantritt oder Abbruch des Rennens aus Gründen, die die Veranstalter nicht zu vertreten haben, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebetrags und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden, wie Anreise- oder Übernachtungskosten.

5) Haftungsausschluss

a) Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter oder den vom Veranstalter mit der Durchführung beauftragten Dritten sind ausgeschlossen.
b) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme am Bleistätter Moor HalbMarathon. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet seine gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme zu prüfen und auf Verlangen dem Veranstalter nachzuweisen.
c) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Wertgegenstände, Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände.
d) Die Veranstalter haften nicht für Leistungsminderungen, die dadurch eintreten, dass der Teilnehmer aufgrund gesetzlicher Vorschriften und/oder behördlicher Anordnungen an einer Teilnahme ganz oder teilweise gehindert ist.
e) Bei Beauftragung Dritter durch den Teilnehmer z.B. Rettungsdienste, sind die dabei entstehenden Kosten durch den Teilnehmer selbst zu tragen bzw. hat der Veranstalter das Recht, eventuell entstandene Kosten von dem Teilnehmer einzuziehen.
f) Eine Haftung des Veranstalter für Schäden aus oder im Zusammenhang mit der gegenständlichen Veranstaltung gegenüber dem Teilnehmer wird ausdrücklich ausgeschlossen.

6) Datenerhebung und -Verwertung

a) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. In keinem Fall werden die erhobenen Daten verkauft. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
b) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Außerdem erklärt sich der Teilnehmer mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf einverstanden. Ein Verpflichtung zum Kauf dieser Fotos besteht nicht.
c) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben werden.
d) Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Teamnamens, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Platzierungen und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet einverstanden.
e) Der Teilnehmer kann der Weitergabe und der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter schriftlich, per Telefax oder E-Mail widersprechen. Eine Haftung des Veranstalter für Schäden aus oder im Zusammenhang mit der gegenständlichen Veranstaltung gegenüber dem Teilnehmer wird ausdrücklich ausgeschlossen.
f) Nutzung von Google Analytics: Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst von Google. Google Analytics verwendet so genannte Cookies (kleine Textdateien), die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch die Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung unserer Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) werden an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Website-Betreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen.
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7) Versicherungen

a) Es wird empfohlen eine private Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
b) Der Abschluss einer Privat- oder Sporthaftpflichtversicherung für diese Art von Veranstaltung ist verpflichtend bzw. müssen bereits vorhandene Versicherungen überprüft werden.
Hinweis: Alle genannten Angaben verstehen sich unter Vorbehalt und können noch Anpassungen unterliegen.